Schweiz: Gesetz über Elektroroller
Stören Sie in der Stadt auch der Geräuschpegel und die Autoabgase? Das ist der springende Punkt des Elektrorollers – leise, ökologisch und agil! Elektroroller machen Sie mobil und unabhängig.
Aber die Schweiz ist ja bekanntlich recht streng was die Verkehrsregeln angeht. Was ist das Schweizer Recht? Welche Kriterien muss ein zugelassener Elektroroller erfüllen?
Der geltende Rechtsrahmen für den Elektroroller in der Schweiz besteht hauptsächlich aus zwei Dokumenten;
Verordnung 741.41 über technische Anforderungen an Strassenfahrzeuge (OETV). Sie wird mit Unterstützung des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) regelmässig aktualisiert. Diese Verordnung ist auf der Website der Schweizerischen Eidgenossenschaft unter folgendem Link abrufbar: ÖTV 741.41..
Die Liste der wichtigsten Vorschriften über die Zulassung und den Betrieb von Elektromotorfahrrädern und Elektrovelotaxis ist beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) unter folgendem Link erhältlich: Merkblatt ASTRA.
Das E-Trottinett wird unter der Kategorie «Leichtmofas» aufgeführt, d. h. einsitzige Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb.
Die Schweiz hat die Benutzung von Elektrotrottinetts lange vor unseren europäischen Nachbarn geregelt. Das Gesetz ist relativ flexibel und erlaubt uns, eine recht breite Palette von Produkten zu verwenden, sofern sie die Zulassungskriterien erfüllen.
Zugelassene Elektrotrottinette
Um als zugelassener Elektroroller zu gelten, muss der Elektroroller u. a. folgende Kriterien erfüllen:
-Eine Motorleistung von insgesamt nicht mehr als 500 Watt.
-Eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 Km/h.
-Ein Rücklicht
-Eine Vorder- und Hinterradbremse (davon mindestens eine Reibungsbremse)
-Eine Klingel
Ein Nummernschild ist nicht erforderlich. Der Elektroroller unterliegt weder der Typgenehmigung noch der amtlichen Prüfung im Hinblick auf die Ausstellung von Kontrollschildern oder eines Fahrzeugausweises.
Das Mindestalter für das Fahren mit einem E-Trottinett beträgt 14 Jahre. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren müssen zusätzlich einen Mopedausweis der Kategorie M besitzen. Ab 16 Jahren ist kein Ausweis mehr erforderlich.
Tragen eines Helms
Das Tragen eines Helms ist nicht obligatorisch, wird aber dennoch dringend empfohlen.
Die Höchstgeschwindigkeit beim E-Trotting
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für E-Trottinetts beträgt 20 Km/h. Die Motorleistung darf 500 Watt nicht überschreiten.
Die Wahl der Versicherung
Eine Versicherung ist nicht obligatorisch, aber sehr empfehlenswert. Wenn Sie einen Unfall verursachen, sind die Schäden an anderen Personen in der Regel durch die Haftpflichtversicherung gedeckt.
Auch wenn Sie mit einem in der Schweiz zugelassenen Elektrotrottinett fahren und dabei stürzen oder einen Unfall erleiden, kommt normalerweise Ihre Haftpflichtversicherung für die verschiedenen Verletzungen und Kosten auf.
Es wird jedoch dringend empfohlen, Ihre Haftpflichtversicherung zu kontaktieren, um sicherzustellen, dass Unfälle mit Leichtmofas abgedeckt sind.
Verkehr in geschlossenen Ortschaften und Straßenverkehrsordnung
Verkehr in geschlossenen Ortschaften und Straßenverkehrsordnung
Der stolze Besitzer eines zugelassenen Elektrotrottinetts muss wie ein Fahrrad auf zwei Achsen fahren:
Auf Radwegen: In der Schweiz sind Sie verpflichtet, mit Ihrem E-Trottinett auf Radwegen zu fahren. In Bezug auf die Verkehrsregeln sind E-Trottinetts Fahrrädern gleichgestellt. Deshalb müssen Sie die Radstreifen und -wege benutzen – sofern es welche gibt.
Auf der Fahrbahn: Sie können auch auf der Straße fahren, sofern es keine Radwege oder Radstreifen gibt. In diesem Fall müssen Sie sich jedoch rechts halten. Wenn Sie mitten auf der Fahrbahn fahren, riskieren Sie ein Bußgeld.
Achtung: Es ist strengstens verboten, mit einem Elektroroller auf dem Bürgersteig zu fahren, selbst wenn Sie langsam fahren. Denn selbst bei einem Zusammenstoß mit geringer Geschwindigkeit können Sie einen Fußgänger schwer verletzen. Denken Sie daran, dass Fußgänger oft von ihren Smartphones abgelenkt sind und Sie nicht kommen hören.
Sie dürfen dort jedoch nur fahren, wenn es auch für Radfahrer erlaubt ist – also wenn z. B. ein Zusatzschild «Radfahrer» vorhanden ist. Sie dürfen nicht auf einem Weg fahren, der ausschließlich Fußgängern vorbehalten ist.
Es ist verboten, zu zweit auf einem E-Trottinett zu fahren, Wenn mehr als eine Person auf dem E-Trottinett fährt, kann dies zu einer Geldstrafe von 20 Franken führen.
Wenn Sie sich im Straßenverkehr unsicher sind, denken Sie einfach daran, dass die Gesetzgebung derjenigen für Fahrräder sehr ähnlich ist.
Fazit: Wie fährt man sicher mit dem E-Trottinett?
Bevor Sie sich in den Straßenverkehr begeben, sollten Sie einige Testfahrten in einer sichereren Umgebung machen.
Tragen Sie einen Helm, auch wenn dies nicht vorgeschrieben ist.
Achten Sie darauf, dass Sie gut sichtbar sind, indem Sie helle Kleidung oder reflektierende Accessoires tragen, vor allem bei Fahrten im Dunkeln.
Klären Sie mit Ihrer Haftpflichtversicherung ab, ob Unfälle mit dem Elektroroller gedeckt sind.
Halten Sie sich an die Straßenverkehrsordnung und passen Sie Ihre Fahrweise den Gegebenheiten an.
Seien Sie besonders vorsichtig auf nassen Straßen, Kopfsteinpflaster und wenn es Straßenbahnschienen gibt.